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AGB

AGBs 

  1. Kündigung:

  2. Den Auftraggebern steht ein Kündigungsrecht zu. Sollte eine Verschiebung einer Veranstaltung aufgrund infektionsschutzrechtlicher Gründe stattfinden, bleibt die geleistete Buchungsgebühr / Anzahlung als solche gültig und wird auf den neuen Termin angerechnet, sofern dieser verfügbar ist.

  3. Bei Stornierung der Veranstaltung wird die Anzahlung / Buchungsgebühr als Ausfallentschädigung einbehalten.

2 Im Fall von Zahlungsverzug der Auftraggeber, aufgrund von höherer Gewalt oder aus anderen wichtigen vorliegenden Gründen ist Divine Weddings berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Es werden sodann von Divine Weddings alle bis zu diesem Zeitpunkt erarbeiteten Ergebnisse / Unterlagen zu beauftragten Dritten an das Brautpaar herausgegeben. 

3. Bei einer Kündigung sind die Auftraggeber zur Erfüllung der Verträge mit Dritten weiterhin verpflichtet. Die erbrachten Planungsleistungen von Divine Weddings werden nach gültigem Stundensatz sowie der Ausfallentschädigung (s. Vereinbarung) abgerechnet. 

§ 5 Haftung 

1 Divine Weddings haftet gegenüber den Auftraggebern aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Haftungstatbestände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

2 Divine Weddings haftet nicht für Ansprüche bzw. Forderungen des Brautpaares gegenüber Dritten bzw. Dritter gegenüber dem Brautpaar sowie durch Dritte verursachte Schäden. 

§ 6 Gegenrechte, Rechtsübertragung, Verjährung 

1 Die Auftraggeber können gegen Ansprüche gegenüber Divine Weddings Zurückbehaltungsrechte nur aus dem Vertragsverhältnis geltend machen und nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 

2 Die Ansprüche der Auftraggeber verjähren 6 Monaten nach Fälligkeit, spätestens gerechnet von der Erlangung der Kenntnis der Auftraggeber von den Umständen, die die Entstehung des Anspruchs rechtfertigen bzw. von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch auf Grund einer zwingenden gesetzlichen Ausschlussfrist hätte geltend gemacht werden müssen. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass die Verjährungsfrist abgekürzt wird, um eventuelle Unstimmigkeiten aktuell und zügig zu regeln. 

§ 7 Datenverarbeitung 

1 Alle Divine Weddings durch die Auftraggeber überlassenen Daten werden vertraulich behandelt und nur gegenüber Dritten zum Zwecke der Durchführung dieser Vereinbarung offen gelegt und weitergeleitet. Die Datenschutzerklärung ist auf www.divine-weddings.de einsehbar. 

§8 Allgemeine Bestimmungen 

1 Alle Vereinbarungen, auch solche über Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Divine Weddings; ebenso gilt dies für eine Aufhebung dieser Klausel. Durch eine vom Vertragstext abweichende Übung in Einzelfällen werden im Übrigen keine Rechte oder Pflichten begründet. 

2 Die Auftraggeber bevollmächtigen sich hiermit gegenseitig zur Abgabe und zum Empfang von Willenserklärungen, die im Zusammenhang mit der Vereinbarung stehen. Änderungen oder ähnliches sind unverzüglich Divine Weddings schriftlich anzuzeigen. 

3 Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen. 

4 Gerichtsstand ist Detmold. Es gilt deutsches Recht. 

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